
Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
- anfrage@immobiliengutachterbadhomburg.de
- Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr

Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
Unabhängige, neutrale und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für Bad Homburg und den Hochtaunuskreis
Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
Kurze Immobilien Consulting und Service UG
TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger
E-Mail: anfrage@immobiliengutachterbadhomburg.de
Wir sind lokal auf Bad Homburg vor der Höhe und den Hochtaunuskreis spezialisiert. Unsere Marktkenntnis umfasst Kurstadt- und Gründerzeitvillen, Bäderarchitektur rund um den Kurpark, gehobene Villenlagen im Hardtwald und Kurgebiet sowie Eigentumswohnungen in der Innenstadt. Diese Kenntnis der lokalen Bausubstanz und Lage fließt in jede Wertermittlung ein. Unser Unternehmen, die Kurze Immobilien Consulting und Service UG, tritt unter der Marke Immobiliengutachter Bad Homburg auf. Ihr Ansprechpartner ist Raphael Graf, TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger. In allen Gutachten stützen wir uns auf die ImmoWertV 2021, das Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) und das Bewertungsgesetz (BewG). Jedes Gutachten enthält nachvollziehbare Rechengänge und dokumentierte Datengrundlagen statt pauschaler Schätzungen.

Verkehrswertgutachten Bad Homburg

Kurzgutachten und Immobilienbewertung

Restnutzungsdauer, Ankaufberatung und Erbauseinandersetzung

Wir bieten gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, kompakte Kurzgutachten und spezialisierte Gutachtenarten. Ein Kurzgutachten reicht für interne Entscheidungen, ein Verkehrswertgutachten ist für Gericht und Finanzamt notwendig. Darüber hinaus erstellen wir Restnutzungsdauergutachten zur AfA-Optimierung, Beleihungswertgutachten für Banken sowie Gutachten für Erbauseinandersetzung, Pflichtteil und Zugewinnausgleich. In einer kostenlosen Ersteinschätzung klären wir, welche Gutachtenart zu Ihrem Anlass passt.
Jede Bewertung folgt systematisch der ImmoWertV 2021 und dem § 194 BauGB. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, bestimmen Objektart, Nutzung und verfügbare Marktdaten. Das Vergleichswertverfahren eignet sich bei Eigentumswohnungen und Häusern mit ausreichender Vergleichsdatenbasis. Das Ertragswertverfahren nutzen wir bei vermieteten Mehrfamilien- oder Gewerbeobjekten. Für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Villen setzen wir häufig das Sachwertverfahren ein. Relevante Einflussfaktoren sind Lage, Mikrolage, Baujahr, Bauweise, Zustand, Ausstattung sowie Rechte und Lasten.
Der Ablauf von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten ist transparent und planbar. Jeder Schritt ist klar definiert.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an anfrage@immobiliengutachterbadhomburg.de. Nennen Sie Objektart, Stadtteil oder Gemeinde, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche sowie den Anlass. In der Ersteinschätzung klären wir, welche Gutachtenart sinnvoll ist.
Wir benötigen Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Baulastenverzeichnis, Wohnflächenberechnung und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Die Besichtigung findet vor Ort statt; wir dokumentieren Innen- und Außenzustand und erfassen Modernisierungsstand und Bauschäden.
Die Bewertung nach ImmoWertV 2021 umfasst alle Rechenschritte und Marktanpassungen. Wir wählen das passende Verfahren je nach Objektart, Nutzung und Datenlage und dokumentieren jeden Rechengang nachvollziehbar.
Sie erhalten den Entwurf zur Durchsicht; offene Fragen klären wir in einer Besprechung. Anschließend setzen Sie das fertige Gutachten gegenüber Finanzamt oder Gericht ein.
Wir bewerten neutral und unabhängig von Interessen Dritter. Unsere Marktkenntnis in der Kurstadt am Taunus, von den Villenlagen im Hardtwald und Kurgebiet bis zu Eigentumswohnungen in der Innenstadt, fließt in jede Wertermittlung ein. Die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt; deshalb legen wir Wert auf nachprüfbare Qualifikationen und eine transparente Arbeitsweise. Jedes Gutachten stützt sich auf ImmoWertV 2021, § 194 BauGB und das Bewertungsgesetz.
Typische Anlässe für eine Immobilienbewertung in Bad Homburg sind Verkauf, Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Scheidung und Vermögensauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche, Schenkung und vorweggenommene Erbfolge, Finanzierung sowie Ankauf. Erben von Immobilien in Innenstadt, Kirdorf, Gonzenheim, Ober-Erlenbach oder Ober-Eschbach brauchen einen belastbaren Wert für die Aufteilung. Für das Finanzamt Bad Homburg und für Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe oder dem Landgericht Frankfurt am Main sind nachvollziehbare Bewertungen entscheidend. Auch Kapitalanleger mit Mietobjekten profitieren von einer korrekten Restnutzungsdauer.
Die drei Verfahren der ImmoWertV 2021 unterscheiden sich in Anwendung und Datengrundlage. Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf Kaufpreise vergleichbarer Objekte und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Häuser mit ausreichender Vergleichsdatenbasis. Das Ertragswertverfahren stellt die erzielbaren Erträge in den Mittelpunkt und ist für vermietete Mehrfamilien- und Gewerbeobjekte geeignet. Das Sachwertverfahren bewertet Bodenwert und Gebäudesubstanz getrennt und kommt häufig bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Villen zum Einsatz. Welches Verfahren führend ist, hängt von Objektart, Nutzung und Datenlage ab.
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Objekt. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten erfordert mehr Aufwand als ein kompaktes Kurzgutachten. Komplexe Objekte mit mehreren Einheiten oder besonderen Rechten und Lasten sind aufwendiger als einfache Standardobjekte. Auch die Vollständigkeit der Unterlagen beeinflusst den Aufwand. Wir erläutern vor Auftragserteilung transparent den Rahmen und nennen Ihnen ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung. Senden Sie uns dafür die Eckdaten per E-Mail.
Grundlage jeder Wertermittlung ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB in Verbindung mit der ImmoWertV 2021. Bodenrichtwerte und Vergleichsdaten liefert der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Bad Homburg vor der Höhe; wir nutzen die Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen (Stichtag 01.01.2024) als zentrale Datengrundlage. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe und das Landgericht Frankfurt am Main zuständig. Für Schenkung, Erbfolge und Betriebsprüfung verlangt das Finanzamt Bad Homburg nachvollziehbare Bewertungen. Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent und wird auf den Kaufpreis erhoben; in den Verkehrswert rechnen wir sie nicht ein.
Da die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, sollten Sie auf nachprüfbare Qualifikationen, eine unabhängige Arbeitsweise und eine klare Methodik achten. Ein belastbares Gutachten weist jeden Rechengang nach, benennt seine Datengrundlagen und folgt der ImmoWertV 2021 sowie § 194 BauGB. Achten Sie außerdem auf lokale Marktkenntnis in Bad Homburg und im Hochtaunuskreis, eine transparente Honorarabsprache und eine neutrale Position gegenüber Interessen Dritter.
Unser Fokus liegt auf Bad Homburg vor der Höhe. Wir bewerten in allen Ortsbezirken, von der Innenstadt rund um Kurpark und Louisenstraße über Kirdorf, Gonzenheim, Dornholzhausen, Ober-Erlenbach und Ober-Eschbach bis zu den Villenlagen im Hardtwald und Kurgebiet.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Bei Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil, Finanzamt und gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar. Der gehobene Markt in Bad Homburg macht Fehleinschätzungen besonders kostspielig. Ein neutrales Gutachten nach § 194 BauGB schützt vor finanziellen Nachteilen und schafft eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Dauer richtet sich nach Objektkomplexität und Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Einheiten oder besonderen Rechten kann die Erstellung länger dauern als bei einem einfachen Standardobjekt. Wir arbeiten zügig, sobald alle Unterlagen vorliegen, und stimmen den zeitlichen Rahmen vorab mit Ihnen ab.
Wir arbeiten nach ImmoWertV 2021 und § 194 BauGB, und unsere Gutachten werden regelmäßig beim Finanzamt Bad Homburg eingereicht. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt beim jeweiligen Finanzamt. Eine Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung ist in steuerlich relevanten Fällen sinnvoll.
Ja. Unsere Verkehrswertgutachten sind für gerichtliche Auseinandersetzungen konzipiert und werden vor dem Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe und dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Über die Beweiskraft im Einzelfall entscheidet das zuständige Gericht.
Ja. Für vermietete Wohn- und gemischt genutzte Objekte sowie kleinere Gewerbeimmobilien setzen wir das Ertragswertverfahren ein. Wir analysieren Mietverträge, Erträge, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz und leiten daraus einen nachvollziehbaren Verkehrswert ab.
Wir prüfen Exposé, Zustand, Modernisierungsbedarf und Vergleichspreise und legen eine realistische Preisobergrenze fest. Das schützt vor Überzahlungen in gefragten Lagen wie Hardtwald, Kurgebiet oder Innenstadt. So treffen Sie Ihre Kaufentscheidung auf einer sachlichen Grundlage.
Wir erstellen Restnutzungsdauergutachten für steuerliche Zwecke, etwa zur AfA-Optimierung bei Mietobjekten. Eine Steuerberatung leisten wir nicht; die steuerliche Abwicklung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung und dem Finanzamt ab. Das Gutachten liefert dafür die fachliche Grundlage.
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent und wird auf den Kaufpreis erhoben. Den Marktwert ermitteln wir unabhängig davon. Wir weisen auf den steuerlichen Nebenkostenrahmen hin, rechnen ihn aber nicht in den Verkehrswert ein.
Für das Grundstück benötigen wir Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Baulastenverzeichnis, zum Gebäude Baupläne, Wohnflächenberechnung und Energieausweis. Bei Wohnungseigentum kommen Teilungserklärung und Aufteilungsplan hinzu, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen. Fehlende Unterlagen beschaffen wir nach Absprache.
Das hängt von Objektart, Nutzung und Datenlage ab. Für Eigentumswohnungen nutzen wir meist das Vergleichswertverfahren, für vermietete Mehrfamilien- und Gewerbeobjekte das Ertragswertverfahren und für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Villen häufig das Sachwertverfahren. Alle Verfahren folgen der ImmoWertV 2021.
Fundierte Entscheidungen auf Basis eines verlässlichen Gutachtens
Jetzt Immobiliengutachter in Bad Homburg kontaktieren
Senden Sie uns eine E-Mail an anfrage@immobiliengutachterbadhomburg.de mit Objektart, Stadtteil oder Gemeinde und dem Anlass der Bewertung. In einer unverbindlichen Ersteinschätzung prüfen wir, welche Gutachtenart geeignet ist. Eine fundierte Immobilienbewertung in Bad Homburg bildet die Grundlage für sichere Entscheidungen. Kurze Immobilien Consulting und Service UG, Raphael Graf.
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